Unsere Geschichte
Gegründet ca. 1989 als Oldtimer- Bulldog-Club
ab 01.02.2026 Oldtimer- Verein (n.e,V.)

Schwungscheimboussa
Grafing
Oldtimer Verein (n.e.V.)
Satzung der
Schwungscheimboussa
Grafing
Oldtimer Verein (n.e.V.)
§ 1 Name und Sitz: „Schwungscheimboussa“ mit Sitz in 85567 Grafing bei München.
§ 2 Zweck und Aufgaben: Zweck des Vereins ist der Erhalt von Kulturgütern im Bereich Fahrzeuge aller Art (Autos, Motorräder, Fahrräder, Traktoren usw.).
§ 3 Mitgliedschaft: Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden. Der Eintritt wird mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages wirksam. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Entscheidung zur Mitgliedschaft obliegt der Vorstandschaft.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand. Ein Mitglied kann durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandschaft mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins verstößt. Mitglieder können die Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres beenden.
§ 5 Mitgliedsbeitrag: Über den Mitgliedsbeitrag und dessen Höhe wird per Abstimmung an der Jahreshauptversammlung entschieden.
§ 6 Vorstandschaft: Die Vorstandschaft besteht aus erstem Vorstand( Maximilian Pöllmann), dem zweitem Vorstand, (Alexander Faust) dem Kassier(Robert Kappler) und dem Schriftführer(Thorsten Müller).
Die Vorstandschaft wird durch Wahl an der Jahreshauptversammlung (JHV) auf die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Er bleibt bis zur Wahl der nächsten Vorstandschaft im Amt. Scheidet ein Mitglied der Vorstandschaft vorzeitig aus, muss dieses neu gewählt werden. Wahlberechtigt sind Mitglieder ab 16 Jahren. Vorstandsmitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
§ 7 Haftung: Jedes Mitglied ist für sich und sein Handeln selbst verantwortlich. Die Haftung der Vorstandschaft gegenüber dem Verein im Falle einer Fahrlässigkeit ist damit ausgeschlossen.
§ 8 Jahreshauptversammlung: Die Jahreshauptversammlung ist einmal jährlich mit einer 2-wöchigen Vorankündigung per WhatsApp, oder telefonisch, oder per Email oder schriftlich in den ersten 3 Monaten des laufenden Jahres durch die Vorstandschaft einzuberufen. Diese ist durch den Schriftführer zu protokollieren. Protokolle und Kassenführung können bei Anfrage jederzeit von Mitgliedern eingesehen werden.
§ 9 Auflösung: Die Auflösung des Vereins kann nur bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer 3/4 Stimmmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei der Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung gewählten gemeinnützigen Organisation.
§10 Satzung Eine Ergänzung oder Änderung der Satzung kann nur mit Antrag zur JHV berücksichtigt werden und mit einer 3/4 Mehrheit erfolgen. Ein Antrag zur Satzungsänderung muss als eigener TOP in der Einladung zur JHV angekündigt werden. Ein Wunsch zur Satzungsänderung muss der Vorstandschaft rechtzeitig vor der JHV schriftlich mitgeteilt werden.
Grafing, den 01.02.2026
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